Maßgeschneiderte Brandschutzmaßnahmen im Gesundheitswesen für Kränkenhäuser und Pflegeeinrichtungen

In der jüngsten Vergangenheit haben Modernisierung, Sanierung sowie Neubau im Gesundheitswesen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stark zugenommen.


Die hierfür notwendigen baulichen Anforderungen sind  in der
Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauV) aus dem Jahr 1976 festgelegt.

Diese Krankenhausbauverordnung gilt wie auch die Krankenhausgesetze für das jeweilige Bundesland und stellt eine Rechtsnorm dar.
Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und die hiermit verbundenen Maßnahmen.

In Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege  (BGW) sowie fachkompetenten Sachverständigen wurde eine Richtlinie erstellt, die für die Bereiche Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha- und Kurkliniken sowie Sanatorien gelten.

Kostenersparnis durch rechtzeitige Planung

Um Folgekosten zu vermeiden, ist eine umfassende und professionelle Planung unverzichtbar.
Zusammen mit den zuständigen Gutachtern und Architekten klären wir bereits im Vorfeld eines Bau- oder Sanierungsverfahrens, wie der vorbeugende bauliche Brandschutz erfolgen muss und legen hierbei großen Wert auf Kosteneffizienz. Somit werden von
Anfang an Fehlplanungen durch nicht im Vorfeld berücksichtigte Faktoren vermieden und teure, später anfallende Sonderlösungen bleiben aus.

Aktuelle Richtlinien für den Brandschutz im Krankenhaus

Damit Sie Gewissheit haben, ob in Ihrer Einrichtung  alle aktuellen Brandschutzvorschriften hinsichtlich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes erfüllt wurden, bieten wir Ihnen an, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Brandschutzbeauftragten bzw. dem zuständigen Brandschutzgutachter anhand vorliegender Pläne eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Gerne schauen wir uns die entsprechenden Gegebenheiten persönlich vor Ort an und unterstützen Sie bei der Klärung folgender wichtiger Punkte:

  • Sind die Vorgaben des Brandschutzkonzepts hinsichtlich der baulichen Anlage und Nutzung erfüllt?

  • Sind Öffnungen in Brandwänden durch geeignete Feuerschutzabschlüsse geschützt?

  • Sind brandabschnittsübergreifende Kanäle von lüftungstechnischen Anlagen durch Brandschutzklappen geschützt?

  • Sind brandabschnittsübergreifende Leitungsschächte mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer unbeschädigt?

  • Wird die maximale Länge von 30 m für Rettungswege eingehalten?

  • Sind Rauchabschnittstrennungen öffnungslos oder mit geeigneten Abschlüssen gesichert?

  • Sind alle Räume mit erhöhter Brandgefahr von den weiteren Gebäudeeinheiten feuerbeständig abgetrennt?

Hoher Aufwand durch Räumung im Brandfall

Im Brandfall können Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen nur mit hohem Aufwand geräumt werden, da die Patienten bzw. Bewohner nicht immer zu einer selbständigen Flucht in der Lage sind.

Außerdem halten sich dort oftmals ortsfremde Personen auf, wie z. B. Besucher oder ambulante Patienten.

Referenzen

Kundenzufriedenheit sichert unseren Erfolg.

St. Johannes Hospital

Arnsberg / Neheim

Paulinen Krankenhaus

Bad Bentheim

Fachklinik Bad Bentheim
Bad Bentheim

Zentralverband

Krankenhäuser

Bad Oeynhausen

Knappschafts-krankenhaus

Bochum

Marienhospital

Bottrop

Knappschafts-krankenhaus

Dortmund-Brakel

Städtische Kliniken

Dortmund

ZKO Poliklinik

Essen

Knappschafts-krankenhaus Bergmannsheil

Gelsenkirchen-Buer

St. Josef Hospital

Gelsenkirchen-Horst

St. Josef Hospital

Hagen

Dreifaltigkeits Hospital

Lippstadt

Franziskus Hospital

Münster

Alexiana Krankenhaus

Münster

Franziskus Hospital

Osnabrück

Landeskrankenhaus

Osnabrück

Städtische Kliniken

Osnabrück

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Rheine

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Rheine

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Melle

caritas Altenheim

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Krankenhaus Plettenberg

Plettenberg

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Lengerich

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Lengerich

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Osnabrück

Klinikum

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